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Registrierung nach dem Batteriegesetz prüfen

Wer Batterien in Verkehr bringt — auch eingebaut in einem Gerät — muss sich vorher registrieren. Das Verzeichnis dazu ist öffentlich, und die Suche unten fragt es ab. Der eigentliche Punkt dieser Seite ist aber ein anderer: Eine ElektroG-Registrierung sagt über das Batterieregister nichts aus, und umgekehrt genauso wenig.

Zwei Register, zwei Eintragungen

Das Herstellerverzeichnis nach dem ElektroG und das Verzeichnis nach dem Batteriegesetz werden von derselben Stelle geführt, sind aber zwei getrennte Verzeichnisse mit getrennten Registrierungen. Eine Firma kann in einem stehen und im anderen fehlen — und keines der beiden Verzeichnisse zeigt Ihnen das an.

Am 05.09.2026 lagen im eigenen Bestand 111.713 Registrierungen nach dem ElektroG und 65.410 nach dem Batteriegesetz. Die zweite Zahl ist nicht deshalb kleiner, weil weniger Firmen betroffen wären, sondern weil beides getrennt beantragt werden muss.

Der Fall, um den es geht: Eine Firma ist im ElektroG für kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik eingetragen — am 05.09.2026 waren das 17.685 Registrierungen — steht aber im Batterieregister nicht. Solche Geräte enthalten fast immer eine Batterie. Kein einzelnes Register kann diesen Widerspruch sehen; jede Stelle kennt nur ihr eigenes Verzeichnis.

Was das Batterieregister zusätzlich verrät

Das Verzeichnis nach dem Batteriegesetz führt die vollständige Anschrift im Namensfeld, einschließlich Sitzland. Daraus lässt sich das Herkunftsland gewinnen — eine Angabe, die im ElektroG-Verzeichnis vollständig fehlt.

Aus dem eigenen Bestand, Stand 05.09.2026: Die 65.410 Einträge verteilen sich auf 54 Länder. 40.327 davon — rund 62 Prozent — haben ihren Sitz in China, 6.614 in Deutschland, 4.649 in Hongkong.

Warum die Namenssuche allein nicht genügt

Weil im Batterieregister die Anschrift mit im Namen steht, findet eine exakte Namenssuche dort selten etwas. „Musterhandel GmbH“ steht im Verzeichnis als „Musterhandel GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland“ — für einen Zeichenvergleich sind das zwei verschiedene Firmen.

Dazu kommt, dass 47.264 der 65.410 Einträge über einen Bevollmächtigten laufen und damit unter dessen Namen geführt werden. Wer nach dem Hersteller sucht, den er beliefert bekommt, findet ihn ohne Zerlegung dieser Namen nicht.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn mein Lieferant eine WEEE-Nummer nennt?
Für die Pflicht nach dem ElektroG ja, für das Batteriegesetz nein. Es sind zwei Registrierungen in zwei Verzeichnissen. Wer batteriehaltige Geräte liefert, braucht beide — und die WEEE-Nummer sagt über die zweite nichts aus.
Ich finde eine Firma im Batterieregister nicht. Heißt das, sie ist nicht registriert?
Nicht unbedingt. Das Verzeichnis führt die Anschrift im Namensfeld und drei von vier Einträgen laufen über einen Bevollmächtigten — eine Namenssuche geht deshalb oft ins Leere, obwohl der Eintrag existiert. Wenn wir uns nicht sicher sind, sagen wir „unklar“ und nicht „nicht registriert“: Ein falsches „nicht registriert“ führt dazu, dass jemand einen ehrlichen Händler sperrt.
Wie aktuell sind die Daten?
Beide Verzeichnisse werden täglich vollständig abgezogen und mit dem Vorstand verglichen. Zu jedem Ergebnis steht der Registerstand dabei. Die amtlichen Verzeichnisse zeigen nur den heutigen Tag — was sich gestern geändert hat, steht dort nicht mehr.

Dieselbe Frage für Ihre ganze Lieferantenliste?

Schicken Sie sie uns — die ersten hundert Zeilen prüfen wir kostenlos gegen beide Register und melden uns mit dem vollständigen Ergebnis: Namen, Registerstand und Nachweis je Zeile. Ohne Konto, ohne Rechnung.

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