Händlerprüfung für Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister
Wenn Sie fremden Händlern eine Verkaufsfläche oder ein Lager zur Verfügung stellen, müssen Sie prüfen, ob diese Händler registriert sind — und Sie haften, wenn Sie es nicht tun. Diese Seite sortiert, was zu prüfen ist und wo die Arbeit tatsächlich anfällt.
Die drei Prüfpflichten
- § 6 Abs. 2 ElektroG: Die WEEE-Registrierungsnummer gegen das Verzeichnis der stiftung ear abgleichen. Gilt für Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister, Bußgeld bis 100.000 €.
- § 7 Abs. 7 VerpackG: Prüfen, ob der Händler im Verpackungsregister LUCID registriert ist und an einem dualen System teilnimmt. Bußgeld bis 200.000 € je Einzelfall.
- Batteriegesetz: Registrierungsnummern für Batterien und batteriehaltige Produkte prüfen. Bußgeld bis 100.000 €.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auslegung durch die zuständige Behörde.
Wo die Arbeit wirklich liegt
Nicht im einzelnen Registerabruf — den stellen die Behörden selbst bereit, und für eine Nummer ist er der richtige Weg. Die Arbeit liegt in vier Punkten, die kein einzelnes Register abdeckt.
- Menge: Bei ein paar hundert Händlern ist Handarbeit noch möglich, bei achttausend nicht.
- Namen: Dieselbe Firma erscheint in drei Schreibweisen, und drei von vier Registrierungen laufen über einen Bevollmächtigten unter fremdem Namen.
- Zeit: Eine Prüfung von vor einem Jahr sagt nichts über heute. Registrierungen werden widerrufen, ohne dass jemand Sie benachrichtigt.
- Nachweis: Ein Screenshot ist kein Protokoll. Gebraucht wird je Zeile Datum, Quelle, Registerstand und Ergebnis.
Der Abgleich über Register hinweg
Ein Beispiel, das kein einzelnes Register sehen kann: Eine Firma ist im ElektroG für kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik registriert, steht aber im Verzeichnis nach dem Batteriegesetz nicht. Solche Geräte enthalten fast immer eine Batterie.
Jede Registerstelle kennt nur ihr eigenes Verzeichnis. Der Widerspruch fällt erst auf, wenn beide nebeneinanderliegen — und genau das ist der Grund, warum Registerspiegel mehrere Register in einem Durchgang prüft statt eines nach dem anderen.
Wie eine Listenprüfung abläuft
- Händlerliste als Tabelle hochladen — Firmenname genügt, eine Registrierungsnummer hilft
- Sie sehen zuerst nur die Zahlen: wie viele registriert, wie viele nicht auffindbar, wie viele unklar. Das kostet nichts und beantwortet die Frage, ob Sie ein Problem haben
- Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Zuordnung je Zeile freischalten
- Die Liste bleibt in der Überwachung: Sie bekommen künftig nur noch die Veränderungen
Häufige Fragen
- Prüfen Sie auch das Verpackungsregister LUCID?
- Noch nicht. Die Nutzungsbedingungen des LUCID-Registerabrufs erlauben nur den eigenen, internen Gebrauch — Ergebnisse daraus dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ein Dienst, der LUCID im Hintergrund abfragt und das Ergebnis an Kunden ausliefert, wäre damit nicht vereinbar. Angebunden sind heute das Herstellerverzeichnis nach dem ElektroG und das Verzeichnis nach dem Batteriegesetz.
- Verkaufen Sie auch Registrierungen?
- Nein, und das ist Absicht. Jede Registrierung wird gleich geprüft, unabhängig davon, über welchen Dienstleister sie erworben wurde. Anbieter, die selbst Registrierungen verkaufen, haben ein Interesse daran, dass Ihre Händler zu ihnen wechseln.
- Gibt es eine Schnittstelle für das Onboarding?
- Die API gibt es intern, öffentliche Schlüssel noch nicht. Sinnvoll ist sie genau dort: Prüfung beim Anlegen eines Händlers statt als Monatslauf. Wenn Sie das brauchen, schreiben Sie uns — die Reihenfolge richtet sich danach, wer es tatsächlich einsetzt.
Dieselbe Frage für Ihre ganze Lieferantenliste?
Schicken Sie sie uns — die ersten hundert Zeilen prüfen wir kostenlos gegen beide Register und melden uns mit dem vollständigen Ergebnis: Namen, Registerstand und Nachweis je Zeile. Ohne Konto, ohne Rechnung.
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