§ 8 ElektroG · Eigenimport

Import: Registrierung des Herstellers prüfen, bevor Sie bestellen

Sie importieren selbst oder lassen unter eigener Marke fertigen. Dann ist die Frage nicht nur, ob Ihr Lieferant registriert ist — sondern ob überhaupt jemand registriert ist, und wer das im Zweifel sein muss.

Warum ein ausländischer Hersteller unter deutschem Namen im Register steht

Ein Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland kann sich nicht selbst registrieren. Er braucht einen Bevollmächtigten nach § 8 ElektroG, der die Pflichten hier übernimmt. Im Verzeichnis steht dann „A GmbH für B Co., Ltd.“ — links der Bevollmächtigte, rechts Ihr eigentlicher Lieferant.

Das ist der Normalfall und nicht die Ausnahme: Am 05.09.2026 liefen 84.837 von 111.713 Registrierungen im Herstellerverzeichnis über einen Bevollmächtigten, also rund 76 Prozent. Im Verzeichnis nach dem Batteriegesetz sind es 47.264 von 65.410.

Praktische Folge: Wenn Sie den Namen Ihres chinesischen Lieferanten in die Suche eingeben und nichts finden, heißt das nicht, dass er nicht registriert ist. Es kann heißen, dass er unter dem Namen seines Bevollmächtigten geführt wird.

Was Sie vor der Bestellung wissen sollten

  • Ob für dieses Produkt überhaupt eine Registrierung existiert — und unter wessen Namen
  • Ob die Registrierung die Geräteart abdeckt, um die es geht, und heute noch aktiv ist
  • Ob zusätzlich eine Registrierung nach dem Batteriegesetz besteht, sobald eine Batterie verbaut oder beigelegt ist
  • Wer der Bevollmächtigte ist — denn wenn er die Bevollmächtigung niederlegt, ist die Registrierung Ihres Lieferanten weg, ohne dass Sie davon erfahren

Wenn Sie unter eigener Marke fertigen lassen

Wer ein Gerät unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, gilt selbst als Hersteller im Sinne des ElektroG — die Registrierung des Werks in China hilft Ihnen dann nicht weiter. Das ist keine Randfrage: Am 05.09.2026 waren im Herstellerverzeichnis 241.076 Markeneinträge geführt.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beschreibt, was sich im Register nachsehen lässt — ob Sie selbst registrierungspflichtig sind, ist eine Frage an einen Anwalt und nicht an eine Datenbank.

Häufige Fragen

Mein Lieferant nennt mir eine WEEE-Nummer. Kann ich die einfach übernehmen?
Prüfen Sie zuerst, auf welchen Namen sie läuft. Läuft sie über einen Bevollmächtigten, steht dort nicht Ihr Lieferant, sondern dessen Vertreter — und ob die Bevollmächtigung noch besteht, sehen Sie nur, wenn Sie nachsehen. Und wenn Sie unter eigener Marke verkaufen, deckt Sie eine fremde Registrierung ohnehin nicht ab.
Wie finde ich meinen Lieferanten, wenn er unter fremdem Namen eingetragen ist?
Indem der Name zerlegt wird. „ECOPV-EU GmbH für Ningbo … Electric Appliance“ enthält beide Firmen; die Suche hier durchsucht auch den Teil hinter dem „für“. Probieren Sie es im Schnelltest auf der Startseite mit dem Namen, den Sie kennen — das voreingestellte Beispiel zeigt genau diesen Fall.
Prüfen Sie auch das Verpackungsregister LUCID?
Noch nicht. Die Nutzungsbedingungen des LUCID-Registerabrufs erlauben nur den eigenen, internen Gebrauch; Ergebnisse daraus dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Angebunden sind heute das Herstellerverzeichnis nach dem ElektroG und das Verzeichnis nach dem Batteriegesetz.