ElektroG · Entity Resolution

Bevollmächtigter nach § 8 ElektroG: warum Ihr Lieferant unter fremdem Namen im Register steht

Sie suchen Ihren chinesischen Lieferanten im Verzeichnis der stiftung ear und finden ihn nicht. Stattdessen steht dort eine deutsche GmbH, von der Sie noch nie gehört haben. Das ist kein Fehler im Register, sondern der Regelfall.

Was ein Bevollmächtigter ist

Ein Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland kann seine Pflichten nach dem ElektroG nicht selbst erfüllen. § 8 ElektroG lässt ihn deshalb einen Bevollmächtigten benennen, der die Registrierung übernimmt und im Register genannt wird. Im Verzeichnis erscheint dann eine Zeile der Form „A GmbH für B Co., Ltd.“ — links der Bevollmächtigte, rechts Ihr eigentlicher Lieferant.

Für Sie heißt das: Der Name, unter dem Sie einkaufen, und der Name, unter dem die Registrierung geführt wird, sind verschieden. Wer nur nach dem Lieferantennamen sucht, findet nichts und schließt daraus das Falsche.

Wie oft das vorkommt

Gemessen am eigenen Bestand, Verzeichnis der stiftung ear: von 111.548 Registrierungen laufen 84.677 über einen Bevollmächtigten. Das sind 76 Prozent — also drei von vier Einträgen.

Die größten Bevollmächtigten führen fünfstellige Zahlen von Herstellern: Landbell 13.594, ECOPV-EU 12.976, get-e-right 2.370. Eine Suche nach dem Lieferantennamen geht an dieser Konstruktion vorbei.

Zahlen aus dem eigenen Vollabzug, nicht aus einer Marktstudie. Sie ändern sich mit jedem Lauf.

Wie Registerspiegel damit umgeht

  • Die Zeile wird zerlegt: Bevollmächtigter und eigentlicher Hersteller werden getrennt geführt und beide sind durchsuchbar
  • Gesucht wird über beide Namen — Sie finden Ihren Lieferanten also auch dann, wenn Sie nur seinen eigenen Namen kennen
  • Schreibweisen werden vereinheitlicht: „Acme Trading G.m.b.H.“ und „ACME Trading GmbH“ sind dieselbe Firma
  • Das Sitzland wird ergänzt, wo das ElektroG-Verzeichnis es nicht führt — es steht im Verzeichnis nach dem Batteriegesetz in der Anschrift

Was das für die Lieferantenprüfung bedeutet

Eine Prüfung, die nur exakte Namensgleichheit kennt, liefert bei dieser Datenlage systematisch zu viele Fehlalarme. Sie melden dann Händler als unregistriert, die es nicht sind — und verlieren nach dem dritten Fall das Vertrauen in die eigene Liste.

Deshalb ist die Namenszerlegung hier kein Detail, sondern der Kern: Sie entscheidet darüber, ob eine Massenprüfung überhaupt brauchbare Ergebnisse liefert.

Häufige Fragen

Haftet der Bevollmächtigte oder der Hersteller?
Das ist eine Rechtsfrage, und Registerspiegel beantwortet sie nicht. Was die Prüfung leistet, ist die Tatsachenfrage davor: Wer steht im Register, für wen, und ist der Eintrag aktiv.
Kann ich nach dem Bevollmächtigten suchen?
Ja. Beide Namen sind durchsuchbar, und die Trefferliste zeigt die Beziehung — Sie sehen also auch, welche Hersteller ein bestimmter Bevollmächtigter vertritt.